- Ursprünglicher Prozessstart
Am 7. Oktober 2025 bekommen die drei Angeklagten von der Richterin Diversionen angeboten. Die WKStA, die zunächst einverstanden ist, muss nach einer Weisung ihrer Oberbehörde doch Beschwerde einlegen. Die Diversion wird dann im Dezember vom Oberlandesgericht gekippt (nachzulesen hier).
Am 11. Februar wird der Prozess fortgesetzt, die Angeklagten plädieren auf „nicht schuldig“. Wögingers Anwalt Michael Rohregger regt an, den Verfassungsgerichtshof anzurufen, weil das Verfahren, das zur Aufhebung der Diversion geführt hat, verfassungswidrig sei. Er blitzt letztlich ab – der Schöffensenat hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
- Tag 2: Marathonbefragung für den Erstangeklagten
Am 26. Februar wird der Erstangeklagte Siegfried M. mehr als sieben Stunden lang alleine von der Richterin befragt. Der 63-Jährige distanziert sich von der „Verantwortungsübernahme“, die ihm die Diversion verschafft hätte und erklärt jetzt, er habe damals als Vorsitzender der Personalkommission „völlig korrekt“ gehandelt. Für Verwunderung sorgt seine Aussage, es gebe „sicher kaum jemanden, der noch nie eine Bewerbung für einen Job oder eine Wohnung einem Politiker gegeben hätte“. (Hier geht’s zum Bericht.)
- Tag 3: Zweitangeklagter sagt, der Kronzeuge lügt
Siegfried M. wird am Vormittag des 27. Februar weiter von der Richterin befragt, die Anklagevertreter der WKStA haben dann nur noch drei kurze Fragen.
Als nächstes kommt der Zweitangeklagte Herbert B. Der Personalvertreter erklärt, dass Thomas Schmid, damaliger Generalsekretär, zwar bei ihm interveniert habe, er dies aber zurückgewiesen habe. Dass Schmid als Kronzeuge behauptete, es habe noch weitere, detailliertere Gespräche zu der Causa gegeben, sei „eine Lüge“. Warum er ihm am Tag des Hearings eine „Erfolgsmeldung“ per Whatsapp geschickt hat, erklärt er mit „Beziehungspflege“ (nachzulesen hier).