Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 10. Februar 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um einen Wasserschaden geht.
FRAGE: Ich bin Wohnungseigentümer und habe Wasserflecken durch eine Terrasse über mir. Der Nachbar verweigert den Zutritt über die Wohnung, um die Terrasse zu sanieren. Er erlaubt nur einen Zutritt über ein Gerüst, was erhebliche Mehrkosten verursacht. Wie soll es jetzt weitergehen?