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Thomas Schmid ist jetzt offiziell Kronzeuge

von Max

Jetzt ist es offiziell: Thomas Schmid, ehemaliger Generalsekretär im ÖVP-geführten Finanzministerium und früherer Chef der Staatsholding ÖBAG, ist Kronzeuge. Schmid sei darüber verständigt worden, dass die WKStA das Strafverfahren gegen ihn „unter Vorbehalt späterer Verfolgung“ einstellt, bestätigt ein Sprecher der WKStA am Donnerstag auf KURIER-Anfrage. 

Grund ist, dass Schmid den von ihm geforderten Geldbetrag in Summe von 260.000 Euro zur Gänze bezahlt hat. Und zwar in zwei Teilen: Zunächst die 60.000 Euro Geldbuße inklusive eines Pauschalanteils an den Verfahrenskosten und danach noch 200.000 Euro an Teilschadensgutmachung

„Einstellung unter Vorbehalt“

Die Zahlung war eine der Bedingungen, die an die Zuerkennung des schützenden Kronzeugenstatus geknüpft sind. Eine weitere ist, dass Schmid kooperativ bleiben und bei Bedarf erneut als Zeuge aussagen muss – etwa, wenn es zu einem Prozess kommt. 

Hält Schmid das nicht ein, dann könnte er den Kronzeugenstatus auch wieder verlieren – deshalb heißt es auch „Einstellung unter Vorbehalt“.

Schmid hat mehrere ÖVP-Politiker – darunter Ex-Kanzler Sebastian Kurz – schwer belastet. Unter anderem lieferte er der WKStA Aussagen zur Inseratencausa rund um mutmaßlich frisierte und mit Steuergeld finanzierte Umfragen im Boulevard, sowie zu Interventionen in Steuerverfahren. 

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