Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid könnte seinem Wunsch nach Kronzeugenstatus ein Stückchen nähergerückt sein.
Ein Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Wien sieht keine Anhaltspunkte für eine „gewohnheitsmäßige Lügenhaftigkeit„, berichtete die „Presse“ am Donnerstag. Entsprechende Anträge hatte etwa die mitbeschuldigte Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) gestellt.
Keine „gewohnheitsmäßige Lügenhaftigkeit“
Das OLG fand keine Anhaltspunkte für eine „gewohnheitsmäßige Lügenhaftigkeit des MMag. Schmid“. Auch eine „habituelle Falschbezichtigungstendenz“ konnte es nicht erkennen. Schmid habe in Teilbereichen falsche Angaben gemacht, dies aber längst von sich aus zugestanden.