Für die SPÖ und die Neos scheint klar, dass es im Bereich der Langwaffen, sprich bei Büchsen und Flinten, einer Nachschärfung bedarf. Ein generelles Waffenverbot, dem beispielsweise die Grazer Bürermeisterin Elke Kahr das Wort geredet hat, erscheint realpolitisch unmöglich. Bis auf die Grünen vertritt keine Parlamentspartei die Position eines generellen Waffenverbots für Zivilisten. Sehr wohl aber könnte es Verschärfungen bei der psychologischen Testung und dem Kauf-Alter für Waffen geben. Derzeit ist es ab 18 Jahren de facto ohne Einschränkung möglich ein Gewehr zu kaufen.
SPÖ-Sicherheitssprecher Maximilian Köllner sagte am Freitag im Standard, es sei schlichtweg absurd, dass es für einen 18-Jährigen leichter sei eine Schrotflinte zu kaufen, als für einen Zehnjährigen, den Fahrradführerschein zu machen. Hier könnte auch der Kompromiss in der Regierung liegen, also: eine Hinaufsetzung des Kauf-Alters auf beispielsweise 21 und/oder eine psychologische Eignungsprüfung für alle, die sich eine Schusswaffe kaufen – und nicht bloß für jene, die eine „Faustfeuerwaffe“, also eine Pistole bzw. einen Revolver, anschaffen.
Bessere Vernetzung der Behörden
Weitgehend unumstritten ist unter ÖVP, SPÖ und Neos, dass der logische Widerspruch, der beim Grazer Attentäter offenkundig vorgelegen hat, in Zukunft verhindert werden muss. Der Widerspruch besteht darin, dass das Bundesheer, konkret die Stellungskommission, beim Attentäter aufgrund von psychischen Auffälligkeiten eine „Untauglichkeit“ festgestellt hat: Arthur A. wurde vom Heerespsychologischen Dienst für unfit erklärt, eine Waffe zu führen.
Diese Information ist aufgrund des §55a im Wehrgesetz aber strikt innerhalb des Militärs zu halten. Das bedeutet: Das Militär darf seine Kenntnisse nicht an andere Behörden weitergeben. Für Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) ist das – wie für die meisten Vertreter der Regierungsparteien – nicht nur unerklärlich, sondern „unerträglich“. Dies wird nicht so bleiben, zumindest nicht, wenn es nach der Kanzlerpartei geht.
Prävention und Opferschutz
Abgesehen von den gesetzlichen Verschärfungen und einer intensiveren Zusammenarbeit bei Daten über potenziell gefährliche Staatsbürger soll auch die Frage der psychischen Gesundheit von Jugendlichen – einmal mehr – adressiert werden. Konkret überlegt man in der Regierung, wo und wie Schulpsychologen unterstützt und das Miteinander und damit das „Aufeinander-Schauen“ von Schülern, Jugendlichen, Schulklassen und Freunden gefördert werden kann.
Fest stand am Freitag, dass sich die Regierung am Montag anlässlich der beginnenden Budgetdebatte im Parlament zum Amoklauf und den politischen Schlüssen, die daraus zu ziehen sind, äußern wird.
Mit konkreten Gesetzesänderungen ist am Montag noch nicht zu rechnen. Aber zumindest die Ansage, in welche Richtung die Verschärfungen und Veränderungen gehen sollen, wolle man loswerden.