Startseite Politik Umstrittene Entwaldungsverordnung soll verschoben werden

Umstrittene Entwaldungsverordnung soll verschoben werden

von Max

Die EU-Kommission will die umstrittene Entwaldungsverordnung verschieben: Sie schlug am Mittwoch in Brüssel eine zusätzliche Übergangsfrist von zwölf Monaten vor, „um eine ordnungsgemäße und wirksame Umsetzung zu gewährleisten“, so die Kommission in einer Mitteilung. Auch Agrarminister Norbert Totschnig (ÖVP) hatte immer wieder darauf bestanden, dass die Umsetzung verschoben wird. Sie sollte mit 1. Jänner 2025 gelten. Umweltschützer treten für die Verordnung ein.

Die Verordnung ist ein Kernpunkt des Green Deal, also des grünen Prestigeprojekts aus der ersten Amtszeit von EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen. In Brüssel verdichteten sich seit Wochen die Gerüchte um das Aus, der KURIER hatte erst am vergangenen Freitag darüber berichtet. Die sogenannte EUDR, die eigentlich zu Jahresbeginn 2025 in Kraft treten sollte, hat Forstwirte und Umweltschützer entzweit, gerade in Österreich. 

Von einer „aufwendigen und praxisuntauglichen Bürokratie sprachen die heimischen Waldbesitzer: Die EU-Entwaldungsverordnung sollte verhindern, dass Produkte auf den europäischen Markt kommen, für deren Herstellung es zu Entwaldung kam – also eine Waldfläche dauerhaft in Agrarfläche umgewandelt wurde. Als betroffene Waren werden neben Holz auch Rinder oder Soja genannt. Bauern oder Waldbesitzer müssten demnach eine Sorgfaltserklärung inklusive Geodaten abgeben, bevor sie ein Produkt auf den Markt bringen können. Für kleine und mittlere Unternehmen gibt es aber Ausnahmeregelungen.

Kurz gefasst soll die EUDR garantieren, dass kein Produkt, das auf den Markt kommt, die Zerstörung von Wäldern irgendwo auf der Welt verursacht hat. Das gilt gleichermaßen für Kakao aus Südamerika, Palmöl aus Südostasien, aber eben auch für Rindfleisch, oder Holzpellets aus heimischer Produktion. Dafür muss die Herkunft jedes Baumes, der in einem solchen Pellet landet, bei den zuständigen nationalen Behörden nachgewiesen werden, aber natürlich auch, dass die Rinderweide, nicht vorher ein geschützter Wald war.

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