Er bezeichnet sich zu 1.000 Prozent als Vater – obwohl er nie zu 100 Prozent sicher sein kann, sein Kind zu behalten: Marcus Kronus ist Vater einer sechsjährigen Pflegetochter. Vor drei Jahren ist diese innerhalb kürzester Zeit bei ihm eingezogen, nachdem er das notwendige Eignungsverfahren sowie die Vorbereitungskurse absolviert hatte.
Dass seine Pflegetochter wieder zu den leiblichen Eltern zurückkehren könnte, „hat man natürlich immer im Hinterkopf“, sagt Kronus im WZ-Podcast „Weiter gedacht“ zu Host Petra Tempfer, die gemeinsam mit Host Mathias Ziegler durch die Folge führt. Die Anzahl der Kinder, die rückgeführt werden, sei aber generell gering, und: „Je länger ein Kind bei der Pflegefamilie ist, desto unwahrscheinlicher ist eine Rückführung.“
Kronus war selbst ein adoptiertes Kind. Seine Eltern kennt er nicht. Seitdem er eine Pflegetochter hat, überlege er jedoch, nun Kontakt aufzunehmen, „um das aufzuarbeiten“.
Produziert von „hört hört!“.
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Infos und Quellen
Gesprächspartner
Marcus Kronus ist 51 Jahre alt, Volksschullehrer in Wien und seit drei Jahren Pflegevater einer Tochter.
Daten und Fakten
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Neben der Adoption gibt es die Möglichkeit, ein Kind für bestimmte oder unbestimmte Zeit in Pflege zu nehmen. Meist handelt es sich dabei um Kinder aus schwierigen sozialen Verhältnissen, die nicht in ihrer eigenen Familie betreut werden können. Es wird unterschieden zwischen Krisenpflege für einen kurzen Zeitraum (z. B. bei familiären Problemen oder sozialen Notfällen) und Langzeitpflege, bei der ein Kind für einen längeren Zeitraum (in manchen Fällen bis zur Volljährigkeit) in Pflege genommen wird (oesterreich.gv.at).
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Auf dem Weg zum Pflegekind durchlaufen künftige Pflegeeltern eine Beurteilung der persönlichen Eignung sowie eine Vorbereitungsphase und bekommen unterschiedliche Unterstützungen (wien.gv.at).
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Pflegeeltern erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung. Dieses Pflegekindergeld deckt die mit der Pflege und Erziehung verbundenen Kosten ab. Wiener Pflegeeltern können auf Wunsch beim Verein Eltern für Kinder Österreich angestellt werden. Es gibt drei Anstellungsmodelle (wien.gv.at):
Modell 1:
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Aufnahme von Kindern jedes Alters
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Monatliches Einkommen knapp über der Geringfügigkeitsgrenze, das Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung beinhaltet
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Verpflichtende Fortbildung und Gruppensupervision
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Diese Anstellung ist ebenso bei einer Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 30 Wochenstunden möglich.
Modell 2:
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Anstellung der Pflegeperson, wenn diese bisher in keinem Anstellungsverhältnis war
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Aufnahme eines Kindes ab dem 2. bis zum 6. Geburtstag
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Monatliches Einkommen von zirka 1.350 Euro brutto (plus Sonderzahlung), das Pensions-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung beinhaltet, befristet auf ein halbes Jahr
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Verpflichtende Fortbildung und Gruppensupervision, Pflegeeltern-Coaching
Modell 3:
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Finanzielle Unterstützung der Pflegeperson, wenn diese in einem Anstellungsverhältnis ist und das gesetzlich mögliche halbe Jahr Elternkarenz in Anspruch nimmt
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Aufnahme eines Kindes ab dem 2. bis zum 6. Geburtstag
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Monatliche Unterstützung von zirka 1.350 Euro netto (ohne Sonderzahlung), befristet auf ein halbes Jahr
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Verpflichtende Fortbildung und Gruppensupervision, Pflegeeltern-Coaching
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