Auch ihre zweite Klausur hat die Bundesregierung ohne großen Wurf beendet. Etwas konkreter als bei der ersten, vor drei Wochen, wurde Türkis-Rot-Pink diesmal aber doch. Oder, wie es Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) trocken vor Journalisten formulierte: „Wenn Sie sagen, die Vorhaben sind nicht neu, dann kann das sein. Aber sie kommen jetzt in die Umsetzung.“
Im Vordergrund stand am Mittwoch der Arbeitsmarkt und dabei vor allem die Neuregelung des „geringfügigen Zuverdiensts“. Worum es dabei geht – und was die Regierung sonst noch in den kommenden Monaten vorhat.
Was ändert sich beim geringfügigen Zuverdienst für Arbeitslose?
Die Regierung schafft ihn weitestgehend ab. Bisher durften Arbeitslose und Bezieher einer Notstandshilfe in Österreich geringfügig Geld dazuverdienen – ohne, dass ihr AMS-Bezug gekürzt wird. Das gilt heuer für Bezüge bis zu 551,50 Euro pro Monat. Ab 2026 wird der Bezug – der eigentlich mit der Inflation steigt – übrigens auch bei diesem Wert eingefroren.