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Warum Sie Gutscheine noch heute einlösen sollten

von Max

Die marode Möbelhandelskette Kika/Leiner (1.400 Mitarbeiter, 17 Filialen) führt derzeit eine umfangreiche Rabattschlacht. Bei einem Einkauf einer bestimmten Markenküche gibt es 55 Rabatt sowie eine Gratis-Lieferung und -Montage. Beim Kauf von Polstermöbeln im Wert von 7.500 Euro erhält der Kunde 1.000 Euro geschenkt. Doch diese Verkaufsaktionen sind eigentlich eher ein Zeugnis für Verzweiflung.

Denn Kika/Leiner hat am Dienstag einen neuerlichen Insolvenzantrag angekündigt. Der Insolvenzantrag wird erst morgen, Donnerstag, eingebracht und auch eröffnet werden. Mit Freitag 00.00 Uhr ist das Insolvenzverfahren dann rechtskräftig. Diese Deadline ist für alle Kunden interessant, die Gutscheine von Kika/Leiner einlösen wollen. 

Rat zu Anzahlungen

„Ich kann den Kunden nur empfehlen, die Gutscheine schnell vor der rechtskräftigen Insolvenzeröffnung einzulösen, denn danach werden sie nicht mehr angenommen“, sagt Gerhard Weinhofer vom Gläubigerschutzverband Creditreform zum KURIER. „Wenn ich eine Anzahlung für ein Möbelstück geleistet habe, würde ich versuchen, es noch zu bekommen.“ 

Fakt ist: Nach der Insolvenzeröffnung können die Gutscheine nur noch als Gläubigerforderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Am Ende erhält der Gutschein-Inhaber eine Quote. Für die Anmeldung der Forderung werden aber 25 Euro Gerichtsgebühr fällig. 

Abverkauf wahrscheinlich

„Für einen 50-Euro-Gutschein macht das wirtschaftlich keinen Sinn“, sagt Weinhofer. Es macht diese nur dann Sinn, wenn die Forderung ein Mehrfaches der Gerichtsgebühr ausmacht. 

Was die Anzahlungen betrifft, so muss der Insolvenzverwalter entscheiden, ob er in die Verträge eintritt oder nicht.

„Entweder er führt das Unternehmen fort, tritt in die Verträge ein und wickelt die Aufträge ab, dann erhält der Kunde die Ware und muss den gesamten Kaufpreis zahlen“, sagt Weinhofer zum KURIER. „Wenn der Masseverwalter sagt er schließt, und  ertritt nicht in die Verträge ein, dann wird aus Anzahlung eine Insolvenzforderung und der Kunde erhält wie bei den Gutscheinen bloß eine Quote.“ Weinhofer räumt aber ein, dass bei Insolvenzen im Handel in der Regel versucht wird, so lange wie es geht die Geschäfte offenzuhalten, um die Waren abverkaufen zu können.“

„Hohe Anzahlungen sind immer ein Risikofaktor“

Generell warnt der VKI-Jurist Eder vor sehr hohen Anzahlungen. „Hohe Anzahlungen sind immer ein Risikofaktor“, so Eder. In der Vertragsgestaltung sollte man darauf achten und diese soweit möglich wegverhandeln. Sollte ein Kunde eine Anzahlung bereits vereinbart haben, die wirtschaftliche Lage aber sehr schlecht sein, dann habe man als Konsument auch die Möglichkeit einer „Unsicherheitsanrede“, so Eder. Das bedeute, dass Kunden verlangen können, die Anzahlung nicht zu leisten und dafür „Zug um Zug“ zu zahlen. In so einem Fall wird direkt in dem Moment bezahlt, wo die Leistung erbracht wird. Bei Anzahlungen gelte generell: Je geringer, umso besser, so der Jurist.

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