Startseite Politik Was am Freitag auf uns zukommt: Mietpreisbremse, Steuer- und Gebührenerhöhungen

Was am Freitag auf uns zukommt: Mietpreisbremse, Steuer- und Gebührenerhöhungen

von Max

Der Abänderungsantrag 73/A, der am Freitag ins Parlament eingebracht werden soll und der dem KURIER vorliegt, regelt eine Flut an einnahmenseitigen Maßnahmen und Entlastungen. Federführend dabei sind die Abgeordneten Andreas Hanger (ÖVP), Kai Jan Krainer (SPÖ) und Karin Doppelbauer (Neos).

Mietpreisbremse

Die Regierung will die sogenannten Richtwertmieten einfrieren. Eigentlich würden Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen per 1. April mit der Inflation ansteigen. Die Regierung will dies verhindern und einen Mietpreisstopp verhängen. Im Schnitt gehe es um eine Miet-Steigerung von drei Prozent, insgesamt würden der Bevölkerung Mietkosten von rund 140 Millionen Euro erspart. Auch bei Mietwohnungen in Neubauten will die Regierung einen Mietpreisstopp einführen. Dieser ist rechtlich aber komplexer.

Strompreis

Die Stromerzeuger müssen ab 1. April zusätzliche Abgaben bezahlen, fossile Kraftwerksbetreiber vier Euro pro erzeugter Megawattstunde, Erneuerbare Anlagen (Wasserkraft, Windkraft, Solarstrom) mit drei Euro pro Megawattstunde etwas weniger. „Eine Überwälzung auf Stromverbraucher ist nicht zulässig“, steht im Gesetz – aber wenn Geschäftsmodelle (Kredite) mit den Banken durch diese Beitragserhöhung nicht mehr funktionieren, bleibt den Kraftwerksbetreibern nichts anders übrig, als höhere Strompreise zu verlangen. Verlängert wird aber auch der Energiekrisenbeitrag Strom mit maximal 100 Euro pro MWh – ab April mit „95 Prozent der Überschusserlöse“. Auch die Befreiung für Pumpspeicherkraftwerke wird beendet.

Spitzensteuersatz

Entsprechend dem Regierungsprogramm soll es zu einer Verlängerung des Spitzensteuersatzes von 55% um vier Jahre bis 2029 kommen.

Pkw-Steuern

Weil es immer mehr E-Autos gibt und die Finanz einen „Aufkommensentfall bei der motorbezogenen Versicherungssteuer“ erfährt, werden nun auch E-Autos besteuert. Ab April beträgt die Steuer mit „rein elektrischem Antrieb 0,65 Euro je Kilowatt der um 3 Kilowatt verringerten Leistung des Elektromotors in Kilowatt; aber mindestens 1,95 Euro“. Zudem kommt eine Abgabe, die sich auf Basis des E-Fahrzeuggewichts berechnet. E-Mopeds bleiben befreit.

Wettgebühren

Die Rechtsgeschäftsgebühr für Wetten steigt von 2 auf 5 Prozent der Einsätze.

Bankenabgaben

Durch die Stabilitätsabgabe will die Regierung „ca. 50 Millionen Euro“ einnehmen, vorgesehen sind auch Sonderzahlungen der Banken für 2025 und 2026 in Höhe von „200 Millionen Euro“ – „nicht abzugsfähig“.

Sonstige Steuern 

Steuererhöhungen sind bei der Tabaksteuer geplant, für Photovoltaikmodule, die derzeit von der Umsatzsteuer befreit sind, wird diese wieder eingehoben. Ausgenommen sind Kaufverträge, die vor dem 7. März 2025 abgeschlossen wurden. 

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