Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 11. November 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Entfernung von Rhizomen im Nachbargarten geht.
FRAGE: Ich habe vor 20 Jahren einen Bambus gepflanzt. Voriges Jahr hat sich die Nachbarin wegen der Rhizome beschwert. Ich habe sofort eine Sperre errichtet. Nun verlangt die Nachbarin, dass ich jedes Jahr ihren Garten von den Rhizomen befreie, aber ich bin nur zu einer einmaligen Sanierung bereit. Wie soll ich mich jetzt verhalten?