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Was sich ab Herbst ändert

von Max

Wenn eine Person pflegebedürftig wird, haben pflegende Angehörige Anspruch auf Pflegegeld. In Österreich greifen derzeit rund 490.000 Menschen darauf zurück.

Je nach Pflegeaufwand wird dabei zwischen rund 190 und 2.000 Euro im Monat ausgezahlt, berichtet das Ö1-Morgenjournal am Mittwoch. Für die Einstufung des Pflegeaufwands wird eine Erstbegutachtung durchgeführt. Das war lange Ärztinnen und Ärzten vorbehalten, seit Juli dürfen jedoch auch diplomierte Gesundheits- und Pflegekräfte diese Aufgabe übernehmen. 

Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) verspricht sich davon Verbesserungen für Patientinnen und Patienten: „Wir reduzieren durch die höhere Verfügbarkeit von Begutachtungspersonal, also den diplomierten Pflegekräften, das Angebot an Begutachtungsfachkräften. Die Wartezeiten werden kürzer und es geht bei der Einstufung rascher voran, das war uns wichtig“, so der Minister gegenüber dem Ö1-Morgenjournal. 

Bisher haben Pflegekräfte für dieselbe Tätigkeit aber weniger Geld bekommen als Ärztinnen und Ärzte. Auch das soll sich ab dem 1. Oktober ändern. Gesundheitsminister Rauch: „Wir glauben, dass dieselbe Leistung auch gleich bezahlt werden soll. Das Honorar wird von 70 auf 90 Euro angehoben, das ist derselbe Satz den die Ärzteschaft bekommt.“ 

Kostenersatz für Ersatzpflege

Mehr Unterstützung soll es auch für pflegende Angehörige geben. Wenn diese die Pflege nicht selbst durchführen können, kann ein Kostenersatz für professionelle oder private Ersatzpflege beantragt werden. Das ist seit September bereits ab dem 1. Tag des Ausfalls möglich. Zuvor war das erst ab dem dritten Tag möglich. 

Je nach Pflegestufe kann man für die Ersatzpflege von 1.200 Euro bis 2.500 Euro jährlich bekommen. Dieser Kostenersatz steht seit September auch nahen Angehörigen wie Pflegeeltern, Tanten und Onkel zu.

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