Was hat es mit Erst- und Zweitstimme auf dem Wahlzettel der Bundestagswahl auf sich? Für deutsche Wähler und Wählerinnen ist diese Frage gar nicht so leicht zu durchschauen – und das betrifft nicht nur Erstwähler. Eine einfache Erklärung:
Erst- und Zweitstimme bei der Bundestagswahl
Das deutsche Wahlsystem für die Bundestagswahl ist ein weltweit einzigartiges Modell, das als personalisierte Verhältniswahl bekannt ist. Es kombiniert zwei wichtige Elemente: die direkte Wahl von Personen und die proportionale Sitzverteilung im Bundestag. Bei der Bundestagswahl haben Wählerinnen und Wähler deshalb zwei Stimmen.
So unterscheiden sich Erst- und Zweitstimme:
- Die Erststimme dient der Wahl eines Direktkandidaten oder einer Direktkandidatin im eigenen Wahlkreis,
- während die Zweitstimme die Sitzverteilung im Bundestag bestimmt.
Voraussetzung für den Einzug in den Bundestag
Fünf-Prozent-Hürde: Parteien müssen bundesweit mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen oder drei Direktmandate durch die Erststimme gewinnen, um in den Bundestag einziehen zu können. Genaue Infos zur Bundestagswahl findest du auch hier.