Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 16. September 2024, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um vermietete Garagenplätze und anstehende Sanierungen geht.
FRAGE: Wir wohnen in einer Wohnungseigentumsanlage aus dem Jahre 1968. Die Stellplätze in der Garage sind nicht den Wohnungseigentümern zugeordnet, bei Wohnungseigentumsbegründung haben die Wohnungseigentümer den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung die Stellplätze an Wohnungseigentümer um 40 Euro pro Monat vermietet, was kein marktüblicher Preis ist. Demnächst sollen die Garagentore erneuert werden. Ich habe keine Garage gemietet, muss aber für die Sanierung mitbezahlen. Wie kann man das ändern?