Fast jede zweite Beschwerde von Urlaubenden betrifft Fluglinien, ein knappes Viertel entfällt auf die Unterkunft, so eine Auswertung der Arbeiterkammer (AK) und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).
Bei den Fluglinien waren es Ryan Air vor Wizz Air und der AUA, die für Ärger sorgten. Bei den Reisveranstaltern FTI, gleichauf mit TUI, danach Eurowings Holidays und itravel. Und bei den Onlinevermittlungsportalen lag Booking.com im Beschwerde-Rennen auf dem 1. Platz.
Unterschied zwischen Pauschalreise und Einzelleistung selten bekannt
Erhoben wurde auch, ob den Konsumentinnen und Konsumenten der Unterschied zwischen einer Pauschalreise und der Buchung einer Einzelleistung bekannt ist. Demnach kannten knapp 45 Prozent den Unterschied nicht. Und fast 47 Prozent gaben an, dass ihnen das Insolvenzrisiko bei der Buchung einer Einzelleistung nicht bekannt war, so die AK Wien am Mittwoch in einer Aussendung.
Ansprüche geltend machen
Wer den verpatzten Urlaub nicht auf sich sitzen lassen möchte, sollte nach der Rückkehr seine Ansprüche geltend machen, am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter.
Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung – bei Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – ist es die Fluglinie. „Lassen Sie sich bei Ihren berechtigten Beschwerden nicht mit Gutscheinen abwimmeln. Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten“, so die Arbeitnehmervertreter.