Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 24. Februar 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um die Kosten für Smart Meter geht.
FRAGE: Wir sind Mehrheitseigentümer in einem Wohnhaus und verwalten uns selbst. Wir haben ein zentrales Heizungssystem, 2021 wurden Smart Meter bereitgestellt und eingebaut. Jetzt haben wir die Abrechnungsfirma gewechselt. Die alte Firma verlangt nun einen Restnutzungsbetrag über mehrere Tausend Euro bis 2031. Normalerweise werden Smart Meter aber alle fünf Jahre ausgetauscht. Darf die Firma Geld verlangen?