Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung antwortet:
Sofern für die einzelnen Einheiten keine eigenen Wasserzähler vorhanden sind und es auch keine Vereinbarung über einen abweichenden Verteilungsschlüssel gibt, werden die Wasserkosten im Rahmen der Betriebskosten abgerechnet.
Dies bedeutet, dass alle entsprechend ihrem Verteilungsschlüssel die Kosten tragen müssen.
Für die zukünftigen Abrechnungen kann durch schriftliche Vereinbarung aller Eigentümer ein abweichender Verteilungsschlüssel getroffen werden.
Auch denkbar ist: Wenn die Erfassung des Kaltwassers mit einem wirtschaftlich vernünftigen Kostenaufwand durch Messvorrichtungen möglich ist, so kann eine Mehrheit von zwei Drittel der Anteile eine verbrauchsabhängige Aufteilung beschließen.