Regelmäßig beantworten unsere Rechtsexperten Anfragen von Lesern zu den Themen Wohnen, Eigentum, Miete und Nachbarschaft. Da geht es um heikle Themen, von der Betriebskostenabrechnung bis zum Mietvertrag, von Nachbarschaftskonflikten bis zu Sanierungsmaßnahmen, von Gartenthemen bis zur Lärmbelästigung.
Jeden zweiten Montag ist unser KURIER-Wohntelefon für Sie erreichbar.
Der nächste Termin ist übrigens am 13. Jänner 2025, von 10 bis 11 Uhr. Rufen Sie an unter Telefon 05 9030 22337 oder schicken Sie Ihre Frage per E-Mail an [email protected].
Diesmal hat uns eine Frage erreicht, in der es um ein Servitutsrecht geht.
FRAGE: Mit dem Nachbar wurde 2002 eine Dienstbarkeit für die Gartenbestellung vereinbart, die ihm das Recht für die Befahrung mit Fahrzeugen aller Art einräumt. Jetzt gibt es einen neuen Besitzer, der zu seiner Baustelle mit einem Radlader fährt und die Wiese zerstört. Muss sie wieder hergestellt werden?