Startseite Politik Wie die Beschlagnahme von Handys künftig ablaufen soll

Wie die Beschlagnahme von Handys künftig ablaufen soll

von Max

Wenn der Verdächtige nicht mitspielt bzw. sich das Handy nicht entsperren lässt, müssen IT-Forensiker konsultiert werden, um es zu knacken – und das kann dauern bzw. bei neueren Modellen ganz scheitern.

Einem Mann wird in der U-Bahn die Geldbörse gestohlen Sobald der Betroffene eine Anzeige macht, geht die Polizei zu den Wiener Linien und bittet um ein Lichtbild bzw. eine Aufnahme aus den Überwachungskameras von Ort und Zeitpunkt der Tat. Auch das ist jetzt schon Usus – und im neuen Gesetz als „punktueller Zugriff“ geregelt. Ohne diese Regelung müsste die Polizei den gesamten Server sicherstellen, was überschießend wäre. Darauf haben Fachleute im Vorfeld aufmerksam gemacht.

Dasselbe gilt, wenn die Polizei bei einem Bankomatkarten-Diebstahl nur eine Aufnahme davon braucht, wie der Täter versucht, Geld abzuheben; oder bei einer Körperverletzung nur einen Befund aus einem Spital.

Hausdurchsuchung bei einem Ex-Generalsekretär wegen Verdachts auf Korruptionsdelikte Bei einem Fall wie Thomas Schmid müsste sich die Staatsanwaltschaft in Zukunft nicht nur die Hausdurchsuchung, sondern auch die Beschlagnahme von Daten und Datenträgern richterlich genehmigen lassen. In einer Anordnung könnte sie etwa definieren, dass Kommunikation mit bestimmten Personen aus einem bestimmten Zeitraum sichergestellt wird, um zu ermitteln, ob es Absprachen gab.

Nach der Beschlagnahme wird der gesamte Datenbestand gespiegelt. Eine Arbeitskopie wird dann anhand des abgesteckten Rahmens durchsucht – etwa mit Stichworten. Theoretisch dürfen das die Staatsanwaltschaften selbst machen. Im Regelfall, heißt es dort, übernehmen das aber Datenforensiker im Innenministerium oder in den Landeskriminalämtern – schlicht deshalb, weil sie die Experten sind und die Justiz nur begrenzte Ressourcen hat.

Spannend wird es, wenn unter den aufbereiteten Daten Hinweise auf andere Straftaten – sogenannte Zufallsfunde – entdeckt werden. Laut neuer Regelung muss ein neuer Akt angelegt werden. Will die Staatsanwaltschaft in diese Richtung weiterermitteln und braucht dazu mehr bzw. andere Daten, dann muss sie eine neue Anordnung schreiben und richterlich genehmigen lassen.

Stichwort Transparenz: Ein Beschuldigter bekommt Einblick in die Arbeitskopie. Er darf die Löschung einzelner Daten beantragen oder auch, dass nach bestimmten Daten gesucht wird, die ihn entlasten könnten. Wenn das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist, muss alles gelöscht werden – restlos.

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