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Wie eine Folie am Fenster helfen kann

von Max

Große Fensterfronten, wie man sie im Neubau häufig findet, lassen viel Tageslicht in die Innenräume. Was von Herbst bis Frühling als angenehm empfunden wird, kann im Sommer zur Belastung werden. Die eindringenden Sonnenstrahlen lassen die Temperaturen rasch ansteigen. Betroffene suchen daher nicht nur nach Abkühlung, sondern vor allem nach raschen Lösungen. Denn: Die Zahl der Tage über 30 Grad pro Jahr hat sich in Österreich in den vergangenen Jahrzehnten verdoppelt bis verdreifacht. Was früher ein Rekord war, ist heute Durchschnitt.

Eine Lösung gegen Überhitzung können Sonnenschutzfolien an den Fenstern sein. „Sie reflektieren die Sonnenstrahlen, die einfallende Sonnenenergie wird dadurch reduziert, das Aufheizen der Räume gemindert“, erklärt Richard Doneiser, Folierungsexperte und stellvertretender Landesinnungsmeister der Maler und Tapezierer.

Was kostet die Folie?

Von der Selbstmontage rät Doneiser ab. Die Gefahr von Blasenbildung sei hoch, weil die Verarbeitung rasch erfolgen müsse und dies eine gewisse Erfahrung voraussetze.

Wichtig: Es muss die gesamte Fensterfläche verklebt werden, damit es nicht zu Spannungsrissen im Glas kommt. Für die fachgerechte Verklebung mit einer hochwertigen, viellagigen Folie ist mit 120 bis 150 Euro pro Quadratmeter zu rechnen. Die Lebensdauer beträgt fünf bis sieben Jahre. 

Um eine optimale Wirkung zu erzielen, müssen alle Fenster eines Raumes verklebt werden. Die Folie kann eine Klimaanlage nicht in jeder Wohnung ersetzen, aber die Energiekosten dafür senken.

Die guten alten Fensterläden halten die Hitze gut draußen

Wer muss zustimmen? 

Aber egal, ob Mieter oder Eigentümer, ob Folie oder Beschattungen wie Jalousie, Rollladen oder Markise: Findet an der Außenhaut des Gebäudes eine wesentliche Veränderung statt, müssen laut Mietervereinigung Wien alle Eigentümer schriftlich verständigt werden. 
Wenn sich die Maßnahmen zur Beschattung harmonisch in das Erscheinungsbild einfügen, reicht eine sogenannte Zustimmungsfiktion. Das bedeutet: Die Zustimmung gilt bereits dann als erteilt, wenn ein Wohnungseigentümer nicht binnen zwei Monaten nach Zugang der Verständigung über die geplante Änderung widersprochen hat.

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