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Wissen Sie, wie man gültig wählt?

von Max

Eigentlich ist die Sache ja einfach: Bei jener Partei, die man bei der Nationalratswahl wählen will, macht man am 29. September am Stimmzettel ein Kreuz. Was aber, wenn man keine Lust auf ein Kreuzerl hat? Sind auch Haken zulässig? Darf man Parteien streichen, ohne den Stimmzettel damit ungültig zu machen?

Für die Wahlkommissionen, die die Stimmzettel auszählen und zwischen „gültig“ und „ungültig“ unterscheiden, gelten unter anderem folgende Regeln: Der Wählerwille muss eindeutig erkennbar sein; und: Kreuz sticht Vorzugsstimme. Dessen ungeachtet können sich verschiedene Kombinationen ergeben, die es den Auszählenden nicht immer einfach machen.

Der KURIER hat einige Beispiele gesammelt und daraus ein Quiz gemacht. Wie viele richtige Antworten schaffen Sie (Achtung bei den Vorzugsstimmen)?

Selten aber doch kommt es übrigens vor, dass in den Kuverts, die Wähler in die Urnen werfen, mehrere Stimmzettel zu finden sind (etwa, weil einem Wähler oder einer Wählerin irrtümlich ein Stimmzettel zu viel ausgehändigt wurde, Anm.). Diese sind dann gültig, wenn auf allen Stimmzetteln die selbe Partei angekreuzt ist – oder wenn mindestens ein Stimmzettel gültig ausgefüllt wurde und sich kein Widerspruch zu den anderen Stimmzetteln ergibt. Gezählt werden diese Stimmzettel allerdings nur einmal.

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