Zusammenfassung
Wir nutzen künstliche Intelligenz, um Zusammenfassungen unserer Artikel zu erstellen. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung von einem Redakteur geprüft.
- Der Oberste Gerichtshof entschied, dass 111 Klauseln von Wizz Air rechtswidrig sind, einschließlich einer 40 Euro Gebühr für Flughafen-Check-ins und einer 12-monatigen Frist für Gutscheine.
- Kunden hatten Schwierigkeiten bei Rückerstattungen, da Wizz Air sie im Kreis zwischen Fluglinie und Vermittlern schickte, was ebenfalls als rechtswidrig gilt.
- Wizz Air hat eine eigene Webseite zur Ansprüchegeltendmachung eingerichtet.
Dreieinhalb Jahre hat es gedauert, aber die Arbeiterkammer hat sich mit einer Klage gegen die ungarische Billig-Fluglinie Wizzair nun auch in der obersten Instanz durchgesetzt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass insgesamt 111 Klauseln und eine Praktik von Wizz Air rechtswidrig sind. So ist etwa eine 40 Euro Gebühr für Check-ins am Flughafen (statt online) genauso wenig erlaubt wie die zwölfmonatige Frist bei Geschenkgutscheinen.
Kunden wurden im Kreis geschickt
Die laut OGH unzulässige Praktik betraf die Rückerstattung von Tickets über Vermittler. Wer etwa über eine Buchungs-Plattform im Internet einen Flug gebucht hat, der dann gestrichen wurde, der hatte oft große Mühe, sein Geld zurückzuerhalten. „Die Fluglinie hat gesagt, sie können das Geld nicht direkt dem Kunden geben, sondern dem Vermittler“, schildert Robert Panowitz vom Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. „Der hat wiederum gesagt: Wende dich an die Fluglinie. Kunden wurden so im Kreis geschickt.“
Bei Entschädigungsansprüchen verwies Wizz Air Kunden auf seine Webseite und ließ andere Formen der Kontaktaufnahme, etwa über E-Mail oder Brief, nicht zu. Auch das sei rechtswidrig, urteilt der OGH. „Ein Online-Formular ist zwar eine niederschwellige Möglichkeit, Ansprüche geltend zu machen, aber es darf nicht ausgeschlossen werden, dass man es auf einem anderen Weg probiert“, sagt Panowitz.
Online-Formular, um Ansprüche geltend zu machen
Der Großteil der beanstandeten Klauseln betraf intransparente Bestimmungen in den Geschäftsbedingungen von Wizz Air. „Das war ein Klauselwerk, das auch für Juristen kaum zu verstehen war, mit vielen Querverweisen. Es war komplett unübersichtlich“, sagt Panowitz.
Mit der Fluglinie hat sich die Arbeiterkammer darauf geeinigt, eine eigene Webseite einzurichten, über die Passagiere drei der wichtigsten Ansprüche gegen Wizz Air geltend machen können: Die Rückerstattung der am Flughafen geltenden Check-in-Gebühr, abgelaufene Gutscheine und abgelaufene „Wizz Credits“ (eine Form von Wertguthaben). Die Beschwerdemöglichkeit gilt für alle Flüge, die Ankunft oder Abflug in Österreich hatten.
Gutscheine: Ein Jahr Gültigkeit ist zu kurz
Seine Gutscheine beschränkte die Fluglinie mit einer 12-monatigen Gültigkeitsdauer. „Grundsätzlich sind Gutscheine 30 Jahre lang gültig. Es gibt aber die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer zu verkürzen, etwa wegen Sicherheitsbedenken“, sagt Panowitz. Wenn Unternehmen etwa die Befürchtung haben, dass Gutscheine nach längerer Zeit leichter gefälscht werden könnten, können sie eine kürzere Gültigkeitsdauer festlegen. Eine exakte Grenze gibt es aber im Gesetz nicht. „In aller Regel sind zwei bis drei Jahre zu kurz„, sagt Panowitz. Ein Jahr liege jedenfalls weit unter diesem Richtwert.
Wizz Air wurde auch in anderen Ländern verklagt
Österreich ist nicht das einzige Land, in dem Geschäftsklauseln und -praktiken von Wizz Air gerichtlich verboten wurden. Ein gesamteuropäisches Vorgehen gebe es aber nicht. Urteile aus anderen Ländern als Präzedenzfall heranzuziehen sei auch nicht leicht – die Rechtslage sei von Land zu Land unterschiedlich.